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Foto-Video-Marketing
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AGB's
AGB für Foto‒ und Videograf:innen
AGB für Foto- und Videograf:innen von twophaze.visuals / Florian Dietzenschmidt I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Foto- und Videografinnen und -grafen von twophaze.visuals, vertreten durch den Einzelunternehmer Florian Dietzenschmidt, erteilten Aufträge. Dies schließt auch Aufträge ein, die durch von Florian Dietzenschmidt beauftragte oder gestellte Foto- und Videograf:innen durchgeführt werden. 2. „Lichtbilder und Filmwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von twophaze.visuals oder den durch twophaze.visuals beauftragten Foto- und Videograf:innen hergestellten Produkte – gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. Fotografien, Videoaufnahmen, Filme, digitale Dateien etc.). II. Urheberrecht 1. twophaze.visuals bzw. die von twophaze.visuals beauftragten Foto- und Videograf:innen stehen die Urheberrechte an den Lichtbildern und Filmwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die hergestellten Lichtbilder und Filmwerke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3. Überträgt twophaze.visuals Nutzungsrechte an den Lichtbildern oder Filmwerken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an twophaze.visuals über. 5. Der Besteller eines Werkes i. S. v. § 60 UrhG hat kein Recht, Lichtbilder oder Filmwerke zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 6. Bei der Verwertung der Werke kann twophaze.visuals, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt twophaze.visuals zum Schadensersatz. 7. Negative, Rohdaten, Filmmaterial und digitale Dateien verbleiben bei twophaze.visuals. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt 1. Für die Herstellung der Lichtbilder und Filmwerke wird ein Honorar als Stunden-, Tages- oder Pauschalsatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor-, Material- oder Studiokosten) trägt der Auftraggeber. Gegenüber Endverbrauchern weist twophaze.visuals Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. 2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. 3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und Filmwerke Eigentum von twophaze.visuals; eine Nutzung ist bis dahin nicht gestattet. 4. Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung erteilt, so sind Reklamationen bezüglich der Bild- oder Filmauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, trägt er die Mehrkosten. twophaze.visuals behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. IV. Haftung 1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet twophaze.visuals nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. twophaze.visuals haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die twophaze.visuals oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Speichermedien oder Daten haftet twophaze.visuals – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2. twophaze.visuals verwahrt Daten, Negative und Rohmaterial sorgfältig, ist jedoch berechtigt, diese drei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu vernichten. 3. Für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder sowie für die technische Haltbarkeit von Filmaufnahmen haftet twophaze.visuals nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller der verwendeten Materialien. 4. Zusendung und Rücksendung von Material erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. V. Nebenpflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenaufnahmen die Einwilligung der Abgebildeten zur Veröffentlichung besitzt. Ersatzansprüche Dritter aufgrund der Verletzung dieser Pflicht trägt der Auftraggeber. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und nach der Aufnahme unverzüglich wieder abzuholen. Unterlässt er dies, kann twophaze.visuals Lagerkosten berechnen oder Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auslagern. VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 1. Überlässt twophaze.visuals dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder oder Filmsequenzen zur Auswahl, sind die nicht ausgewählten Dateien innerhalb einer Woche zurückzusenden. 2. Archivmaterial ist spätestens innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzugeben. Für verspätete Rücksendung oder Verlust gelten die im Originaltext genannten Pauschalen und Schadensregelungen entsprechend. 3. Wird die vorgesehene Aufnahmezeit aus Gründen, die twophaze.visuals nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, erhöht sich das Honorar entsprechend. 4. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. VII. Datenschutz Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden. twophaze.visuals verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. VIII. Digitale Daten 1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung von Lichtbildern oder Filmwerken auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von twophaze.visuals. 2. Übertragene Nutzungsrechte beinhalten nicht automatisch das Recht zur Speicherung oder Vervielfältigung. 3. Eine Herausgabe von Rohdaten, Dateien oder Filmmaterial erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. 4. Gefahr und Kosten des Transports oder der Datenübertragung liegen beim Auftraggeber. IX. Bearbeitung 1. Die Bearbeitung von Lichtbildern oder Filmwerken sowie deren Vervielfältigung oder Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von twophaze.visuals. 2. Entsteht durch Compositing, Montage oder elektronische Manipulation ein neues Werk, sind die Miturheber gemäß § 8 UrhG zu nennen. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, digitale Werke so zu speichern, dass der Name twophaze.visuals mit den Daten elektronisch verknüpft bleibt. X. Nutzung und Verbreitung Die Verbreitung und Vervielfältigung von Lichtbildern oder Filmwerken von twophaze.visuals im Internet, in Datenbanken oder anderen Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. XI. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz von twophaze.visuals. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, ist der Geschäftssitz von twophaze.visuals Gerichtsstand. XII. Geltung für Verbraucher und Unternehmer Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen twophaze.visuals (Florian Dietzenschmidt) sowie den durch ihn beauftragten oder gestellten Foto- und Videograf:innen und ihren Auftraggebern – unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) handelt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften, insbesondere hinsichtlich des Gerichtsstands und des Widerrufsrechts. Für Unternehmer gelten ergänzend die handelsrechtlichen Vorschriften.
AGB für Social Media Management
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen twophaze.visuals, vertreten durch Florian Dietzenschmidt, und dem jeweiligen Auftraggeber im Bereich Social Media Management, Content-Erstellung und Account-Betreuung. 2. twophaze.visuals betreut Social-Media-Kanäle im Namen und Auftrag des Kunden, erstellt und veröffentlicht Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Grafiken) und interagiert nach Vereinbarung mit Followern und anderen Accounts. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Für Unternehmer gelten ergänzend die handelsrechtlichen Vorschriften. II. Leistungsumfang 1. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Plattformen, Posting-Häufigkeit, Content-Arten, Betreuung von Kommentaren oder Kampagnen) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag zwischen twophaze.visuals und dem Auftraggeber. 2. twophaze.visuals ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer (z. B. Content-Creator:innen, Texter:innen, Fotograf:innen, Videograf:innen) einzusetzen. 3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet twophaze.visuals kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis (z. B. Reichweite, Follower-Wachstum oder Umsatzsteigerung), sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. III. Pflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber stellt twophaze.visuals alle für die Betreuung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge (z. B. Logins, Passwörter, Bild- und Textmaterial, Markenrichtlinien, Freigabeprozesse) rechtzeitig zur Verfügung. 2. Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Logos, Fotos, Videos, Texte, Marken) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. twophaze.visuals haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die durch vom Kunden bereitgestelltes Material entstehen. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Logindaten, Passwörter oder anderer sicherheitsrelevanter Informationen unverzüglich mitzuteilen. 4. Der Auftraggeber bleibt jederzeit Inhaber seiner Social-Media-Konten. twophaze.visuals erhält lediglich eine zeitlich begrenzte, zweckgebundene Nutzungs- und Administrationsberechtigung für die Dauer der Zusammenarbeit. IV. Urheberrechte und Nutzungsrechte 1. An allen von twophaze.visuals erstellten Inhalten (z. B. Texten, Fotos, Videos, Grafiken, Layouts) bleiben die Urheberrechte bei twophaze.visuals bzw. den beauftragten Kreativen. 2. Der Auftraggeber erhält – sofern nichts anderes vereinbart wurde – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung der Inhalte auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen und Unternehmensplattformen. 3. Eine Weitergabe der erstellten Inhalte an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke (z. B. Printwerbung, Website, TV) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von twophaze.visuals. 4. twophaze.visuals ist berechtigt, erstellte Inhalte als Referenzarbeiten zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. V. Veröffentlichung und Freigabeprozesse 1. twophaze.visuals veröffentlicht Beiträge grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Auftraggeber, sofern keine andere Vereinbarung (z. B. eigenständige Veröffentlichung im Rahmen einer Full-Service-Betreuung) getroffen wurde. 2. Erfolgt keine Rückmeldung des Auftraggebers innerhalb der vereinbarten Frist, gilt der Content als freigegeben. 3. Nach Veröffentlichung trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für den Inhalt des jeweiligen Social-Media-Kanals. VI. Haftung 1. twophaze.visuals haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet twophaze.visuals nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 2. twophaze.visuals haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen oder Löschungen von Social-Media-Accounts durch Plattformbetreiber (z. B. Meta, Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn). 3. Für Rechtsverstöße in Kommentaren, Nutzerbeiträgen oder von Dritten erstellten Inhalten haftet ausschließlich der Auftraggeber, sofern twophaze.visuals nicht nachweislich schuldhaft gehandelt hat. 4. twophaze.visuals übernimmt keine Haftung für den Erfolg von Kampagnen oder die Erreichung bestimmter Kennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement, Conversion). VII. Vergütung 1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. 2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. 3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle von twophaze.visuals erstellten Inhalte Eigentum von twophaze.visuals. VIII. Datenschutz und Vertraulichkeit 1. twophaze.visuals verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Daten und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. 2. Persönliche Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. 3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden überlassene Zugangsdaten, Inhalte und persönliche Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. IX. Vertragsdauer und Kündigung 1. Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Annahme des Angebots oder der Bestätigung durch den Auftraggeber. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 2. Bei laufenden Betreuungsverträgen oder Paketen für die administrative Social-Media-Betreuung, die eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten oder länger haben, beträgt die Kündigungsfrist drei (3) Monate zum Monatsende. 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn: - der Auftraggeber trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist, - wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstößt oder - twophaze.visuals der Zugang zu den betreuten Konten entzogen wird. X. Schlussbestimmungen 1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz von twophaze.visuals (Florian Dietzenschmidt). 2. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, ist der Geschäftssitz von twophaze.visuals Gerichtsstand. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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